Sichtschutz Balkon

Recht was darf man auf dem Balkon

Spätestens, wenn die Temperaturen draußen steigen, ist Balkon-Zeit angesagt. Viele Wohnungseigentümer und Mieter genießen jede freie Minute bei schönem Wetter auf dem Balkon, sei es beim Sonnenbad, Kaffeekränzchen, Spiele-Abend oder einfach, um die Wäsche zum Trocknen an der frischen Luft aufzuhängen. Was genau auf dem Freisitz erlaubt ist und was nicht, ist nicht immer eindeutig im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt. Bei der Nutzung des eigenen Balkons sind einige mietrechtliche Grenzen zu beachten, und Vermieter sowie Nachbarn haben bei einigen Tätigkeiten auf dem Balkon doch das eine oder andere Wörtchen mitzureden.

Hält man sich aber an die gesetzlichen Vorgaben und spricht man sich im Zweifelsfall mit Vermieter und Nachbarn ab, dann kann man den eigenen Balkon ohne Probleme vielseitig nutzen und das Vorhandensein des eigenen Freisitzes in vollen Zügen genießen.

Der Balkon ist Teil der Wohnung

Laut dem Deutschen Mieterbund haben Mieter auf dem Balkon grundsätzlich die gleichen Pflichten und Rechte wie in der dazugehörigen Wohnung, da der Balkon ein Teil davon ist. Das Aufstellen von Möbeln ist somit auf dem Balkon genauso erlaubt wie in der Wohnung. Sonnenschirme und das Anbringen eines zum Gebäude passenden Sichtschutzes sind ebenso erlaubt wie das Aufhängen von Wäsche, das Befestigen einer Satellitenschüssel sowie das Feiern mit Freunden. Ganz klar geregelt ist die Nachtruhe auf dem Balkon: Ab 22:00 Uhr muss es draußen ruhig sein.
Wichtig ist, dass man Rücksicht auf die Nachbarn nimmt und bei Unklarheiten Absprachen mit dem Vermieter trifft. Fühlen sich die Nachbarn belästigt, dann kann es schnell Ärger geben. Um diesen zu vermeiden, sind einige Punkte zu beachten. Wir geben Ihnen ein paar Tipps zur sorgenfreien Nutzung Ihres Balkons.

Diese Regeln sollten Sie auf Ihrem Balkon beachten:

Rauchen

Grundsätzlich ist das Rauchen auf dem Balkon erlaubt, denn dieses ist im Freien gesellschaftlich akzeptiert. Allerdings ist das nur der Fall, sofern sich die Nachbarn nicht vom Tabakgeruch des benachbarten Balkons belästigt fühlen. Fühlen Sich die Nachbarn gestört, können Raucher unter Umständen dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf ihrem Balkon zu rauchen.

Satellitenschüssel

Auf dem Balkon angebrachte Satellitenschüsseln sind ein immer wieder diskutiertes Streit-Thema. Fakt ist, solange die Schüssel das ästhetische Gesamtbild der Hausfassade nicht beeinträchtigt, kann jeder Mieter ohne Einwilligung des Eigentümers eine mobile Schüssel auf dem Balkon anbringen. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass weder Fassade noch Balkonbrüstung beschädigt werden.

Sichtschutz

Das Anbringen von Balkonverglasungen und Faltmarkisen ist ohne die Genehmigung des Vermieters nicht gestattet, da diese Maßnahmen in der Regel bauliche Veränderungen darstellen. Auch bei Vorhängen und Balkonverkleidungen, die den Balkon nach außen komplett abschließen, ist Vorsicht gefragt. Hier ist vorab die Genehmigung durch den Vermieter einzuholen. Die Anbringung von einem Balkon Sichtschutz aus Markisenstoff ist ohne Zustimmung des Vermieters gestattet. Die Balkonumrandung darf nicht höher als das Geländer sein, sie muss spurlos entfernbar sein und der Hauseigentümer hat ein Mitspracherecht bei der Wahl der Farbe, da diese zum Erscheinungsbild des Hauses passen soll.

Wäsche trocknen

Das Aufhängen von Wäsche ist auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt. Dabei dürfen Wäscheständer und Wäscheleinen verwendet werden, vorausgesetzt, diese ragen nicht über die Balkonbrüstung hinaus.

Grillen auf dem Balkon

Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt, sofern es im Mietvertrag nicht verboten oder in der Hausordnung des Mietshauses anders geregelt ist. Jedoch gibt es bisher keine klare Regelung zur Häufigkeit. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte die Nachbarn vorher über seine Grillpläne informieren und eventuell mit dem Vermieter abklären, wie oft gegrillt werden darf.
Möchte man sich Ärger ersparen, dann empfiehlt sich die Nutzung eines Elektrogrills. Zwar ist das Grillen mit Holzkohle ursprünglicher und gibt dem Grillgut geschmacklich den letzten Pfiff, aber ein Elektrogrill erzeugt keinen qualmenden Rauch, der oft dazu führt, dass sich Nachbarn belästigt fühlen.

Freizügige Sonnenbäder (FKK)

Der Balkon stellt insbesondere an warmen Sommertagen eine kleine, private Wohlfühl-Oase dar, auf welcher man sich sonnen und entspannen kann. Viele Sonnenanbeter genießen das Sommerwetter gerne sehr freizügig. Allerdings sollte es man hier nicht übertreiben und ein paar Hinweise beachten.
Grundsätzlich dürfen sich Mieter auf dem Balkon genauso frei bewegen wie in der Wohnung, d.h. wer sich in der Wohnung gerne freizügig gibt, darf das auch auf seinem Balkon. Allerdings gilt das nur, solange sich die Nachbarn nicht belästigt fühlen. Haben diese ein Problem mit Freizügigkeit und fühlen sich gestört, kann das unter Umständen sogar zu einem Ordnungsgeld führen. Aus diesem Grund empfiehlt sich die Anbringung eines Sichtschutzes auf dem Balkon, wenn man unbeobachtet freizügige Sonnenbäder genießen möchte.

 

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